E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren. Pedale sind nicht zwingend vorhanden. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa).
Hier ist ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.
Bei unseren unten aufgeführten Marken führen wir ausschließlich ausgewählte Modelle nach folgenden Kriterien: Leistungsfähigkeit, Robustheit, Geräuschentwicklung, Design und Servicefreundlichkeit bei bestem Preis- Leistungsverhältnis.